Mein Grundsatz
Im familiengerichtlichen Verfahren vertrete ich die Interessen der Kinder und Jugendlichen parteilich und unabhängig.
Als Interessen der Kinder und Jugendlichen werden sowohl die subjektiven Interessen (Kindeswille), wie die objektiven Interessen (Kindeswohl) verstanden und in die Stellungnahme für das Familiengericht einbezogen.
Auf der Grundlage relevanter wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Pädagogik, Soziologie, Psychologie und Recht und unter Berücksichtigung des konkreten Erlebens der Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen Lebenswelt, werden die Interessen der Kinder und Jugendlichen ermittelt.
Mein Profil
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Erziehungswissenschaftler M.A.
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Soziologe M.A.
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Familiencoach DGfC
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Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII / § 4 KKG
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Verfahrensbeistand (anerkannt von der BAG)
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seit 2005 tätig im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe
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mehrjährige Leitungserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe; insbesondere Pflegekinderhilfe
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verheiratet
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zwei Kinder; ein Sohn und eine Tochter
Meine Aufgaben
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Kontaktaufnahme zum Kind/Jugendlichen
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Erarbeiten und Entwickeln des Kindeswillens im persönlichen Kontakt
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Feststellen der Kindesinteressen
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Erstellen einer schriftlichen Stellungnahme
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Vertretung und Begleitung des Kindes im Gerichtsverfahren
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Transparenz schaffen über Inhalte und Abläufe des Verfahrens gegenüber dem Kind/Jugendlichen
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Begleitung bei der richterlichen Anhörung
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Interessenvertretung vor Gericht
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Wahrnehmung rechtlicher Möglichkeiten als Verfahrensbeteiligter
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Übermittlung der richterlichen Entscheidung im persönlichen Kontakt zum Kind/Jugendlichen
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Elterngespräche
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Gespräche mit anderen Verfahrensbeteiligten und weiteren wichtigen Bezugspersonen der Kinder
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Mitwirken an einer einvernehmlichen Lösung im Einzelfall